Dienstleistungserbringer
Jede/r Tierarzt/-ärztin, die/der für eine Praxis, mit Sitz in einem anderen EU-Staat, in unserem Kammerbereich tätig wird, muss den untenstehenden Beurteilungsbogen ausfüllen und uns diesen, ggf. mit den entsprechend geforderten Unterlagen, zusenden. Anhand des Beurteilungsbogens wird überprüft, ob die Kriterien für die Anmeldung als Dienstleistungserbringer erfüllt sind oder ob ggf. die Anmeldung als Mitglied bei der Tierärztekammer Nordrhein, mit allen Verpflichtungen, erforderlich ist. Sie können uns den ausgefüllten Beurteilungsbogen sowie ggf. die Unterlagen für die Anmeldung als Dienstleistungserbringer, auch gerne per E-Mail oder Fax zusenden.
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Niederlassungsmerkblatt
Anmeldung Tierärztinnen/Tierärzte
Nach den Vorschriften des geltenden Heilberufsgesetzes (HeilBerG) müssen alle Tierärzte, die im Landesteil Nordrhein ihren Beruf ausüben oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, der Tierärztekammer Nordrhein angehören. Unter vorgenannten Voraussetzungen müssen wir Sie in unserer Mitgliederliste führen.