Geschäftsordnung
Heilberufsgesetz NRW
Das Heilberufsgesetz (HeilBerG) ist die Grundlage sowohl für die Berufsausübung aller Mitglieder der Heilberufskammern in Nordrhein-Westfalen als auch für die Arbeit der Kammern selbst. Dies schließt die Tierärztekammer Nordrhein ein. Es regelt die Voraussetzungen der Kammermitgliedschaft, die Pflichten der Kammermitglieder, die Pflichten der Heilberufskammern, die Mindestinhalte der Satzungen, welche sich die Kammer für ihre Berufsangehörigen erlassen u. v. m.
Unter nachfolgendem Link finden Sie den aktuellen Wortlaut des in Nordrhein-Westfalen geltenden HeilBerG.
Berufsordnung
Hauptsatzung
Änderung der Fortbildungspflicht - gültig ab 01.01.2018
Satzung zur Änderung der Berufsordnung der
Tierärztekammer Nordrhein vom 15. Januar 1997
vom 9. August 2017